Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der perfekte Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Abfindung auszuhandeln oder eine bereits bestehende Abfindung nachzuverhandeln.
Die Verhandlung zur Festlegung der Höhe einer Abfindung beginnt meistens so: Der Arbeitgeber möchte in der Regel überhaupt keine Abfindung zahlen und der Arbeitnehmer am liebsten eine Abfindung in Millionenhöhe erhalten.
Einigen werden sich die Parteien auf einen Betrag, der für jeden nach seiner subjektiven Einschätzung die Risiken widerspiegelt beziehungsweise wirtschaftlich ist. Unsere Aufgabe ist es, dies darzustellen und dabei das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)
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Mehr InformationenEine Abfindung ist eine vertraglich vereinbarte außerordentliche Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den „Verlust des sozialen Besitzstandes“ erbringt. Kein Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer gezwungen werden.
Die Durchsetzung einer Abfindung, insbesondere auch deren Höhe, resultiert meist aus dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmervertreters. Ein geschickter Verhandlungsführer zeigt dem Arbeitgeber seine möglichen Risiken auf, wodurch diesem die Zahlung einer Abfindung als wirtschaftlich vorteilhafter erscheint.
Wenn wir als Rechtsberater eine Verhandlung hinsichtlich der Abfindung vorbereiten, beziehen wir nicht nur die Sach- und Rechtslage mit ein, sondern beleuchten das Arbeitsverhältnis unter allen möglichen Gesichtspunkten. Durch unseren sorgfältigen Blick ist es möglich, der Gegenseite die Risiken aufzuzeigen und diese so zu einem Umdenken zu bewegen.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, entwickeln Lösungskonzepte, so dass Sie Ihre Position besser darstellen können.
Bei Abfindungs- und Aufhebungsverhandlungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutz-Verfahrens verhandeln wir für Sie.
Wir prüfen und erstellen den Aufhebungs- oder Vergleichsvertrag, der Ihr persönliches Interesse umfassend berücksichtigt.
Steht in einer GmbH die Kündigung des Geschäftsführers im Raum oder wurde sie bereits ausgesprochen, sind Gesellschafter wie auch scheidender Geschäftsführer in der Regel um eine schnelle Abwicklung bemüht.
Auf der einen Seite möchten die Gesellschafter schnell Klarheit über die noch zu leistenden Zahlungen. Außerdem möchte sie nicht den Beginn der Tätigkeit eines Nachfolgers durch einen Konflikt mit dem zu kündigenden Geschäftsführer belasten.
Auf der anderen Seite hat der Geschäftsführer ein Interesse daran, für den Verlust des Geschäftsführervertrags eine möglichst hohe finanzielle Entschädigung, eine Abfindung, zu erhalten.
Um langwierige und mitunter teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet sich häufig ein Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer an. Wir werden Ihnen die möglichen Strategien bei einer ausführlichen Arbeitsrecht Beratung darlegen und Ihren Dienstvertrag ausführlich prüfen.Unter keinen Umständen sollte sich ein Geschäftsführer zu einer überstürzten Regelung drängen lassen.
Auch bei der Abfindung für Manager gibt es einen großen Spielraum und es kommt ganz entscheidend auf die Verhandlungsführung an, ob der Abschied finanziell erfolgreich gestaltet werden kann.
Häufig wollen Manager von sich aus das Unternehmen verlassen, weil die Aufstiegschancen ausgereizt sind, bessere Angebote locken oder einfach der Wunsch nach einem Wechsel immer stärker wird. In diesem Fall können wir Ihnen dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln.
Die Kunst ist, dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass das Ausscheiden des Managers wirtschaftliche Vorteile für ihn hat. Je stärker dieser Gedanke in ihm aufkeimt, desto höher ist die Abfindung, die er bereit ist, zu zahlen.
Mit der Rechtsberatung eines kompetenten Anwalts für Arbeitsrecht steigen die Chancen, finanziell gestärkt in die Zukunft zu gehen. Nutzen Sie diesen Vorteil für sich!