Ihre Fachkanzlei

Erfolg in Arbeitsrechtsangelegenheiten erfordert Spezialisierung, langjährige Erfahrung, kreative Lösungsansätze und hohes Engagement.

Arbeitsrecht Beratung: Erster Schritt zur Durchsetzung Ihrer Interessen

Erfolg = Spezialisierung, Erfahrung, Kreativität und Engagement

Wir wissen dass Erfolg einem nicht zufliegt. Erfolg in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist im Wesentlichen von der Qualität des Rechtsanwaltes abhängig. Je besser die Ausbildung, je größer die Erfahrung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht, gepaart mit Kreativität und Engagement, desto besser wird das Ergebnis sein.

Aus diesem Grunde ist die Kanzlei ausschließlich auf die Belange einer Arbeitsrechtskanzlei ausgerichtet und vor allen Arbeitsgerichten bundesweit tätig. Die Vertretung erfolgt stets durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zusatzausbildung in den gängigen Verhandlungstechniken.

Welche Mandate übernehmen wir?

Wir vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte als auch Arbeitgeber und Geschäftsführer. Die Übernahme von Arbeitgebermandaten ist davon abhängig, dass das Verständnis des Umgangs des Arbeitgebers mit Arbeitnehmern mit unserem Verständnis übereinstimmt, da wir aufgrund der vielen Arbeitnehmermandate weder in der Lage noch gewillt sind Arbeitgeber mit anderer Einstellung zu vertreten.

Was wir bieten und was wir erwarten

Wir bieten Ihnen die bestmögliche Vertretung, die Sie von einer Arbeitsrechtskanzlei erwarten können, nämlich die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie können sicher sein, dass wir es persönlich nehmen wenn Arbeitsgerichte die Ihnen von unserer Seite vorher geschilderte rechtliche Situation anders bewerten. Wir erwarten, soweit Sie uns noch nicht kennen, einen dahingehenden Vertrauensvorschuss, dass Sie Ihr arbeitsrechtliches Problem in unsere Hände legen, nach vorne schauen und sich keine Sorgen über Ihre Zukunft machen.

Meinolf Nierhof, Inhaber

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)

Hier finden Sie uns

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Mehr Informationen
Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden.
Alexander Solschenizyn, Schriftsteller
Wie gehen wir vor?

Da diesseitige Vorgehensweise zum einen Teil von dem jeweiligen Einzelfall abhängig ist, zum anderen Fall unter Berücksichtigung der in den letzten Jahrzehnten betreuten arbeitrechtlichen Verfahren ermittelt wurde werden wir unsere Vorgehensweise zusammenfassend nur wie folgt beschreiben.

Im Rahmen unserer Vertretung Ihrer Interessen schließen wir Überlegungen zu folgenden Bereichen ein:

Wir vertreten die Auffassung, dass der Erfolg eines Mandates von der Qualität der Vorbereitung, insbesondere jedoch auch unserer Kreativität, als auch dem Vertrauen unserer Mandantschaft in unsere Fähigkeit abhängig ist. Aus diesem Grunde ermitteln wir gemeinsam mit unserer Mandantschaft in einem ersten Schritt realistische Ziele und in einem zweiten Schritt den Weg zur Durchsetzung dieser Ziele.

Da neben rechtlichen Aspekten oft auch andere Faktoren mit zu berücksichtigen sind führen wir in diesem Teil mit unserer Mandantschaft Supervisionen (wir sind natürlich entsprechend ausgebildet), zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse, sowie zur Auffindung ggf. unzutreffender Bewertungen, durch.

Diese ersten Schritte sind aus unserer Sicht von entscheidender Bedeutung Als dritten Schritt sehen wir in der Regel die Kontaktierung der Gegenseite zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Als vierten Schritt sehen wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche an.

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi
Kanzlei­grün­der & Inhaber

Rechts­an­walt Meinolf Nier­hof

Fach­kom­pe­tenz

seit 1993 zu­ge­las­se­ner Rechts­an­walt
seit 1996 Fach­an­walt für Ar­beits­recht

Spe­zi­al­kom­pe­tenz

Zu­satz-Aus­bil­dung in Kon­flikt­ma­nage­ment
Wirt­schafts­me­dia­tor (Uni­ver­si­tät Bie­le­feld)
Coach für Per­so­nal­ma­nage­ment

in Kelk­heim zu Hau­se, ver­hei­ra­tet, 1 Kind

Steu­er­be­ra­ter in Ko­ope­ra­ti­on

Dietrich M. Reimann

Dipl.-Be­triebs­wirt

Steu­er­be­ra­ter

Steu­er­be­ra­tung, Exis­tenz­grün­der­be­ra­tung