Kündigung von Arbeitsverträgen

Sind Sie von der Kündigung Ihres Arbeitsvertrags betroffen?

Kündigung Arbeitsvertrag: Wir vertreten Ihre Interessen

Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist eine Extremsituation, welche Ihre wirtschaftliche Existenz betrifft. Deshalb sollten Sie keine Zeit verlieren, sondern umgehend mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen, damit wir Ihre Interessen vertreten können.

Profitieren Sie von den Vorteilen einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei:

Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags ausgesprochen, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch vollzogen werden darf. Die Auflösung eines Arbeits- oder Dienstvertrags kann aus vielen Gründen unwirksam sein.
Nehmen Sie am besten direkt mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Kontakt auf – Wir informieren Sie fundiert zu folgenden Bereichen:

Meinolf Nierhof, Inhaber

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)

Hier finden Sie uns

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Mehr Informationen

Wir beraten und vertreten Sie auch gerne in folgenden Bereichen:

"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf."
Ernst Raupach, Dramatiker

Fristlose Kündigung: Was ist jetzt zu beachten?

Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass die gesetzliche, vertragliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird. In diesem Fall sprechen wir von einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags. Für den Arbeitnehmer hat dies in der Regel eine Sperrzeit zur Folge. Eine fristlose Kündigung kann aus vielen Gesichtspunkten unwirksam sein.

Im Idealfall können wir eingreifen, bevor die außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags ausgesprochen wird. Dies ermöglicht uns, Fehler Ihrerseits im Rahmen Ihrer Anhörung zu verhindern und bestenfalls den Arbeitgeber zu einer fehlerhaften Anhörung zu verleiten. Liegt Ihnen die fristlose Kündigung bereits vor, überprüfen wir Ihre Erfolgsaussichten und Risiken. Unser Ziel: die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Bei fristlosen Kündigungen empfehlen wir zusätzlich zum notwendigen gerichtlichen Verfahren, den Arbeitgeber außergerichtlich zu kontaktieren. Oft können wir in der direkten Begegnung Irritationen ausräumen oder mögliche Lösungswege aufzeigen. Natürlich geschieht dies nur nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Wie können Sie sich dagegen wehren?

Ordentliche Kündigung: Auch in diesem Fall gibt es Chancen auf Weiterbeschäftigung

Wir spüren für Sie mögliche Fehlerquellen im Vertragswerk auf und setzen dieses Wissen gezielt ein, um die optimale Durchsetzung Ihrer angestrebten Ziele zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie bei der Abwehr einer außerordentlichen, betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder auch einer ordentlichen Kündigung.

Wir stehen Ihnen ebenfalls bei einer Änderungskündigung oder einer krankheitsbedingten Kündigung des Arbeitsvertrags zur Seite. Für uns sind höchste fachliche Qualität und professionelle Betreuung durch einen persönlichen Berater selbstverständlich. In der Kanzlei Meinolf Nierhof übernimmt dies ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht.

Welche Optionen haben Sie in diesem Fall?