Ordentliche Kündigungen

Verteidigen Sie Ihre Rechte bei Arbeitsplatzverlust mit unserer Expertise!

Ordentliche Kündigung: Nutzen Sie kompetente Unterstützung!

Im Falle einer ordentlichen Kündigung steht noch lange nicht fest, dass diese tatsächlich rechtswirksam ist. Die Experten unserer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht überprüfen genau, ob es Möglichkeiten gibt, die ordentliche Kündigung anzufechten und helfen Ihnen dabei, diese umzusetzen.

Nutzen Sie die Expertise eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht, um sich gegen eine ordentliche Kündigung zur Wehr zu setzen:

Wenn es darum geht, gegen eine ordentliche Kündigung vorzugehen, bedarf es besonderen Fachkenntnissen und Erfahrung. Es gilt, Fehlerquellen im Arbeitsvertrag oder in der Form und Formulierung der Kündigung, die eine Unwirksamkeit der Kündigung bewirken, zu finden. Dann können wir diese Erkenntnisse gezielt einsetzen, um bestmöglich gegen die ordentliche Kündigung vorzugehen.

Meinolf Nierhof, Inhaber

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)

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Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus 2 Schriftzeichen zusammen – das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.
John F. Kennedy
Betriebsbedingte Kündigung: Wann ist eine derartige ordentliche Kündigung unwirksam?

Ihr Arbeitgeber stützt die Streichung Ihres Arbeitsplatzes auf „betriebliche Gründe“? Doch was bedeutet das genau? Eine allgemein verbindliche Definition zur betriebsbedingten Kündigung gibt es nicht. Man könnte jedoch sagen, dass alle Gründe, welche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben, als betriebliche Gründe angesehen werden können.

Der Arbeitgeber kann sich auf innerbetriebliche Gründe beziehen wie Organisationsentscheidungen, Umstrukturierung oder Betriebsschließung und auf außerbetriebliche Gründe wie beispielsweise einen Auftragsmangel. All diese Gründe nehmen Arbeitgeber zum Anlass, betriebsbedingte ordentliche Kündigungen auszusprechen.

Ob die Folge einer unternehmerischen Entscheidung eine betriebliche Gründe rechtfertigt, kann jedoch durch ein Arbeitsgericht geprüft werden. Die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hängt außerdem von weiteren Faktoren ab, die der einen oder anderen Seite zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung oft nicht bekannt oder bewusst sind. Dies herauszufinden ist Sache Ihres Rechtsberaters.

Verhaltensbedingte Kündigung: letztes Mittel für Arbeitgeber

Erst wenn alle anderen disziplinarischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden, dürfen Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Dafür muss Ihnen der Arbeitgeber jedoch ein schweres Fehlverhalten nachweisen, das in einem Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten besteht.

In der Regel wird diese Art der Kündigung als fristlose Kündigung ausgesprochen und mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung verbunden, sodass die bei einer ordentlichen Kündigung geltenden Kündigungsschutzfristen nicht greifen.

Derartige Pflichtverletzungen sind beispielsweise:

Einer verhaltensbedingten Kündigung geht eine mildere disziplinarische Maßnahme, in der Regel eine Abmahnung, voraus. Als Anwalt für Arbeitsrecht überprüft einer der Experten aus unserem Team, ob eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, ob alle anderen disziplinarischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden und ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.

Oft gelingt es außerdem, die verhaltensbedingte Kündigung in einen Aufhebungsvertrag umzuwandeln, um dem Arbeitnehmer bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.