Eine fristlose Kündigung ist eine Extremsituation, in der es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf, denn in unserer Kanzlei finden Sie die Experten für Arbeitsrecht, die Ihnen in einer solchen Situation bestmöglich helfen können und Ihre Interessen vertreten.
Wird die gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, handelt es sich um eine fristlose Kündigung. In diesem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren, sondern umgehend mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen.
Wir beraten Sie eingehend, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen, und Erfolgsaussichten ein juristisches Vorgehen gegen Ihren Arbeitgeber hat. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, mit der ein möglichst gutes Ergebnis, im besten Falle die Weiterbeschäftigung, erzielt wird.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)
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Mehr InformationenDie fristlose Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet, in Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden. Für den Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung in der Regel eine Sperrzeit zur Folge, in der er kein Arbeitslosengeld gezahlt bekommt. Es ist somit in zweifacher Hinsicht sinnvoll, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen.
Nehmen Sie am besten sofort mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, denn wir haben die nötige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in dieser Situation hilfreich zur Seite zu stehen.
Eine betriebsbedingte Kündigung darf ein Arbeitgeber dann aussprechen, wenn er den Arbeitnehmer aufgrund von Sachverhalten, die aus der Betriebstätigkeit resultieren, nicht weiterbeschäftigen kann. Umsatzeinbußen sind unter anderem Gründe, aus denen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Um die Rechtsmäßigkeit dieser Kündigung zu prüfen, muss man die Gründe beleuchten. Dies sollte durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt erfolgen, der über die nötige Erfahrung und Expertise verfügt.
In vielen Fällen hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg oder führt nach Risikoabwägung des Arbeitgebers zu einer angemessenen Abfindung.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn alle anderen disziplinarischen Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Einer verhaltensbedingten, fristlosen Kündigung geht in der Regel eine rechtmäßige Abmahnung voraus.
Wir überprüfen somit zunächst, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und selbstverständlich hinterfragen wir auch kritisch, ob ein derart drastisches Fehlverhalten vorliegt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht mandatieren, um gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen, weil diese stets eine Sperrzeit zur Folge hat.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen eine Strategie entwickeln, um festzulegen, welche Vorgehensweise den größten Erfolg verspricht, und uns bemühen, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und im Idealfall in einen wirtschaftlichen Vorteil umzuwandeln. Für Ihre weitere Berufslaufbahn ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn die verhaltensbedingte Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag ersetzt wird.