Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Kompetenz trifft Engagement: Erfahrene Fachanwälte, spezialisiert auf effektive Lösungen und persönliche Beratung im Arbeitsrecht. Bundesweite Vertretung.
Expertise durch Spezialisierung

Kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Nutzen Sie die Unterstützung eines renommierten Anwalts für Arbeitsrecht in Frankfurt, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommt. In unserer Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Wir „leben“ Arbeitsrecht und „übersetzten“ es für Sie in das tägliche Leben. In unserer Anwaltskanzlei dreht sich alles um das juristische Gebiet des Arbeitsrechts. Wir haben unsere Kanzlei deshalb vollständig auf die Belange einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei optimiert, sodass wir unseren Mandanten die bestmögliche fachliche Qualität, kreative Lösungsansätze, eine individuelle persönliche Betreuung und eine hervorragende Erreichbarkeit garantieren können.

Nutzen Sie unsere ausführliche Arbeitsrecht Beratung, um sich vor rechtlichen Nachteilen zu schützen und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Profitieren Sie von den Vorteilen einer kompetenten juristischen Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt:

Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verhandlungsführung durch Wirtschaftsmediator
Schnelle Zielerreichung durch effektive Verhandlungsvorbereitung
Über 20 Jahre Erfahrung
Spezialisiert auf Arbeitnehmer, Manager, Geschäftsführer, Betriebsräte

Kontakt

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten umgehend eine Erstauskunft oder einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nierhof | ARBEITSRECHT
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Königsteiner Straße 48
D – 65929 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 300 952 24
Telefax: +49 69 300 952 55
E-Mail: nierhof@fachanwalt.org

Spezialisten für Arbeitsrecht

Erfahren Sie mehr über uns

Die Arbeitsrechtskanzlei Nierhof hat ihren Ursprung in einer Frankfurter Sozietät, die bereits 1947 unweit der unseres heutigen Standortes gegründet worden war. Herr Rechtsanwalt Nierhof war als Partner dieser Sozietät von 1996 – 2001 für die Dezernate Arbeitsrecht und Familienrecht zuständig. Im Jahr 2001 wurde die Sozietät aufgespaltet.

Seit dem Jahre 2002 firmiert die Sozietät unter dem Namen Arbeitsrechtskanzlei Nierhof. Seit diesem Zeitpunkt werden mit einigen wenigen Ausnahmen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet, sodass wir uns als Fachboutique für Arbeitsrecht verstehen.

Wir sind eine vorwiegend auf Arbeitnehmer ausgerichtete Kanzlei. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, unserer Spezialisierungen, einer Spezialausbildung in den gängigen Verhandlungstechniken, sowie im Konfliktmanagement handeln wir zielgerichtet und können unsere Mandanten gerichtlich als auch außergerichtlich bestmöglich vertreten.

Wir se­hen uns als Ar­beits­rechts­bou­tique, da wir Deutsch­land­weit zu den we­ni­gen Rechts­an­walts­kanz­lei­en ge­hö­ren, die sich aus­schließ­lich auf das AR­BEITS­RECHT spe­zia­li­siert ha­ben.

Wir ha­ben nicht nur er­kannt, son­dern um­ge­setzt, dass ei­ne Per­fek­ti­on im Rechts­ge­biet AR­BEITS­RECHT nur durch eine Spezialisierung ausschließlich auf dieses Gebiet erreicht werden kann. Nur so können wir höchste fachliche Qualität, Kreativität garantieren.

In arbeitsrechtlichen Mandaten kommt es bei der Durchsetzung der Interessen sowohl eines Arbeitgebers, Arbeitnehmers oder auch Organs (Geschäftsführer) auf gute Vorbereitung und auch Kreativität an, sodass wir einen gesteigerten Wert auf eine individuelle Betreuung und Vorbereitung legen, da wir die Ziele unserer Mandanten und nicht unsere Ziele durchzusetzen haben.

Das best­mög­li­che Er­geb­nis der uns über­tra­ge­nen Man­da­te er­zie­len wir ne­ben un­se­rer jahr­zehn­te­lan­ger Er­fah­rung so­wie un­se­rer Be­harr­lich­keit auf­grund un­se­rer Ver­hand­lungs­füh­run­gen. Un­se­re Krea­ti­vi­tät re­sul­tiert aus dem im­mer grö­ßer wer­den­den Fun­dus an ar­beits­recht­li­chen Ar­beit­neh­mer- als auch Ar­beit­ge­ber­man­dan­ten, ins­be­son­de­re je­doch aus den Er­fah­run­gen als Wirt­schafts­me­dia­tor.

Wir wis­sen, dass je­der Ar­beit­ge­ber aber auch Ar­beit­neh­mer bei ar­beits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ei­ne schnel­le Lö­sung prä­fe­riert.

Wir wissen auch, dass die angelernten Verhandlungstechniken (Arbeitgeber bietet immer das geringstmögliche und Arbeitnehmerfordert immer das höchstmögliche) eine schnelle befriedende Lösung verhindert.

Hier kommen wir ins Spiel, denn Erfahrung, eine gute Vorbereitung und ein auf die Bedürfnisse ausgerichteter Plan = ER­FOLG.

Ein Ar­beit­neh­mer wur­de be­triebs­be­dingt ge­kün­digt. So geschieht es heutzutage vielfach: Der Arbeitgeber kündigt das langjährig bestehende Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters mit der Begründung, im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier gefragt.

Ein solches Ereignis, im Beispiel eine so genannte betriebsbedingte Kündigung, ist für den Arbeitnehmer von existentieller Tragweite. Denn mit Ablauf der Kündigungsfrist reduziert sich das bisherige Einkommen des Arbeitnehmers drastisch, vor allem wenn er nicht zeitnah eine neue Tätigkeit in Aussicht hat. Durch die Verschärfung der Lage auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt birgt eine Kündigung manchmal die Gefahr des sozialen Abstiegs und kann Existenzängste verursachen.

Eine schnelle und professionelle Reaktion sowie das Wissen über die geltende Rechtslage ist in einer solchen Situation das oberste Gebot. Unsere fachkundige Kanzlei hilft Ihnen, Ruhe zu bewahren, und ohne Verzögerung mit den richtigen Schritten zu reagieren.

Nicht jede Kündigung muss automatisch das „Aus“ bedeuten. In manchen Fällen sind Kündigungen sogar ungültig. Nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung reagieren. Diese Frist sollten Sie keinesfalls versäumen sondern sich rechtzeitig an uns wenden.

Wenn Wissen und Erfahrung ihre volle Wirkung entfalten soll kommt es auf die Verhandlungsführung an. Wir wissen alle, dass es dem Arbeitgeber in keinem Fall auf die rechtliche Situation und dem Arbeitnehmer nur selten auf die rechtliche Situation ankommt.

Der Arbeitgeber kommt zu mir und bittet mich die Kündigung von Herrn “Mein Chef mag mich nicht mehr” irgendwie vorzubereiten.
Der Arbeitgeber kommt zu mir und bittet mich ihn bei der Durchsetzung einer Abfindung zu beraten, da er ausscheiden möchte um eine bessere Position anzunehmen.

Objektive Gründe gibt es in beiden Fällen nicht und trotzdem finden die Parteien oft eine Lösung, da es den Parteien in der Regel nicht auf die Klärung einer Rechtsfrage, sondern schlicht und einfach um eine wirtschaftliche Lösung geht.

Das beide Parteien ein Angebot als akzeptabel ansehen ist unser Talent. Das Mandanten uns gegenüber (freundschaftlich) erklären, dass wir für die kurze Zeit zwischen Beauftragung und Lösung doch eine stattliche Rechnung stellen, sie jedoch zwischenzeitlich verstehen warum freut uns und bestätigt uns in unserer Arbeit.

Denn wir legen den Schwerpunkt auf gute Vorbereitung und weniger auf die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes, da wir Spezialisten den Ausgang des Verfahrens in der Regel kennen (Auch wenn wir das Gegenteil behaupten) und keine der Parteien 2-5 Jahre abwarten möchte bis die Rechtsfrage letztinstanzlich geklärt ist.

Wir de­cken das Ar­beits­recht the­ma­tisch kom­plett ab. Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts.

Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Manager, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen.

Wir gestalten für Sie Aufhebungsverträge und führen die hiermit einhergehenden Vertragsverhandlungen.

Wir beraten und vertreten Sie bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen.

Kündigung, Widerspruch, Rechtstreit: Es ist sicherlich in vielen Fällen angenehmer, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Denn manchmal kann eine Kündigung auch abgewendet werden, bevor sie ausgesprochen wurde. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr einer erwarteten Kündigung und bei den Vorbereitungen angesichts einer noch auszusprechenden Kündigung.

Hat die Kündigung bereits stattgefunden, so nehmen wir Ihre gerichtlichen Interessen in Kündigungsschutzverfahren und Leistungsklagen wahr, ebenso wie wir Sie gern bei Streitigkeiten über Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen vertreten.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir wirken mit bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung in Einigungsstellenverfahren, sowie in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren.

Fach­li­ches Know How auch im Be­reich des Ar­beits­rechts kann ein nicht zu un­ter­schät­zen­der Wett­be­werbs­vor­teil sein. Um Ent­schei­dungs­trä­gern fun­dier­te Kennt­nis­se zu ver­mit­teln, bie­ten wir für Ihr Un­ter­neh­men in­di­vi­du­ell ab­ge­stimm­te In­hou­se-Se­mi­na­re an.

Fach­an­walt Ar­beits­recht :: Tä­tig­keits­schwer­punkt :: In­di­vi­dual­ar­beits­recht
• Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
• Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
• Ab­be­ru­fung von der Ge­schäfts­füh­rung
• Kün­di­gung
• Ein­ver­nehm­li­che Be­en­di­gung von An­stel­lungs­ver­trä­gen
• Ab­wehr ei­ner er­war­te­ten Kün­di­gung
• Ge­richt­li­che In­ter­es­sen­wahr­neh­mung in Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren
• Leis­tungs­kla­gen
• Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen
• Pro­ble­me bei ei­ner Ent­sen­dung (Ex­pa­tria­te)
Fach­an­walt Ar­beits­recht :: Tä­tig­keits­schwer­punkt :: Kol­lek­ti­ves Ar­beits­recht
• Ver­hand­lun­gen zur be­trieb­li­chen Mit­be­stim­mung
• Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
• Ver­tre­tung in Ei­ni­gungs­stel­len­ver­fah­ren
• Ar­beits­recht­li­che Be­schluss­ver­fah­ren
Fach­an­walt Ar­beits­recht :: Tä­tig­keits­schwer­punkt :: Se­mi­na­re

Für seine Arbeit muss man Zustimmung suchen, aber niemals Beifall.
Charles-Louis de Montesquieu, Philosoph
Fachkanzlei für Arbeitsrecht

Lernen Sie unsere Leistungs­bereiche kennen

Arbeitsrecht Beratung

Eine der Säule unseres und damit Ihres Erfolgs ist unsere persönliche Arbeitsrecht Beratung. Gewohnt fachkundig und diskret gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Wie beraten und vertreten Sie loyal – wenn nötig auch vor Gericht.

Kündigung und Arbeitvertrag

Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags ausgesprochen, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch vollzogen werden darf. Die Auflösung eines Arbeits- oder Dienstvertrages kann aus vielen Gründen unwirksam sein. In unserer Arbeitsrecht Beratung prüfen wir Ihren Fall und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weiter Vorgehen.

Ordentliche Kündigung

Wenn Ihnen eine ordentliche Kündigung zugegangen ist, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wissen wir, dass eine ordentliche Kündigung nicht automatisch wirksam sein muss. Wir prüfen Ihre Kündigung und Ihren Arbeitsvertrag und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung muss Ihnen keine Sorgen bereiten, wenn Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite wissen. Hat Ihr Arbeitgeber die gesetzliche, vertragliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, sollten auch Sie sich rasch an uns wenden. Wir klären Sie fachkundig über Ihre Möglichkeiten auf, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen.

Abfindung

Wenn es um die Einigung auf eine Abfindung geht, wollen Arbeitnehmer meist überhaupt nichts zahlen. Arbeitnehmer hingegen Träumen von einer Abfindung in Millionenhöhe. Unsere Aufgabe als Verhandlungsspezialisten ist es, zwischen Ihnen beiden zu vermitteln und für Sie eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Aufhebungsvertrag: Welche Klauseln sollten enthalten sein?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Was Arbeitnehmer, die schnell frei für einen neuen Job sein wollen, jedoch häufig vergessen ist, dass für gewöhnlich beide Seiten von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Weswegen gilt, nehmen Sie nie das erste Angebot Ihres Noch-Arbeitgebers an. Wir handeln einen besseren Deal für Sie aus.

Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.
Henry Ford, Unternehmer
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht: zuverlässige Partner für alle Probleme am Arbeitsplatz

Wir vertreten als Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer sowie Wirtschaftsunternehmen, die sich gegenüber ihren Mitarbeitern in arbeitsrechtlicher Hinsicht korrekt verhalten wollen.

Bei uns finden Sie für jedes arbeitsrechtliche Problem genau den richtigen Ansprechpartner, egal. ob Sie Unterstützung bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder der Bewertung einer Abfindung benötigen. Auch bei Konflikten um Bonuszahlungen und Zielvereinbarungen steht Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit fundierten Fachkenntnissen und jahrelanger Erfahrung perfekt unterstützend zur Seite.

Kontaktieren Sie ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt bei folgenden Angelegenheiten:

Anwaltskanzlei: Zusammenschluss kooperierender Fachanwälte

Die Anwaltskanzlei Meinolf Nierhof ist ein Zusammenschluss kooperierender Fachanwälte für Arbeitsrecht, die seit fast zwei Jahrzehnten Mandanten vertritt. Ihnen steht ein eingespieltes, perfekt auf das Arbeitsrecht spezialisiertes Team zur Verfügung. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen in Frankfurt gerne unverbindlich Auskunft und findet für Sie eine erfolgversprechende Lösung. Die Erfahrung mit unseren zufriedenen Mandanten zeigt, dass diese uns während ihres gesamten Arbeitslebens treu bleiben und uns stets weiterempfehlen.

Meinolf Nierhof, Inhaber
Warum ist ein Fachanwalt der perfekte Ansprechpartner?

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zudem stark von der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen betroffen ist. Ein Fachanwalt, der sich vollkommen darauf spezialisiert hat, als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt tätig zu sein, verfügt über die bestmögliche Expertise und Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Vertrauen Sie den Experten aus unserer Kanzlei.