Die fristlose Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet, in Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden. Für den Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung in der Regel eine Sperrzeit zur Folge, in der er kein Arbeitslosengeld gezahlt bekommt. Es ist somit in zweifacher Hinsicht sinnvoll, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen. Nehmen Sie am besten sofort mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, denn wir haben die nötige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in dieser Situation hilfreich zur Seite zu stehen.
Die Experten in unserer Anwaltskanzlei beraten und vertreten Sie in folgenden Fällen: