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Kanzlei Meinolf Nierhof | 65929 Frankfurt/M.-Höchst | T (069) 30 09 52 - 0

Fristlose Kündigung: Sichern Sie sich kompetente Unterstützung!

Eine fristlose Kündigung ist eine Extremsituation, in der es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf, denn in unserer Kanzlei finden Sie die Experten für Arbeitsrecht, die Ihnen in einer solchen Situation bestmöglich helfen können und Ihre Interessen vertreten.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei:
  • optimale Kenntnisse des Arbeitsrechts und Arbeitsvertragsrechts
  • Einbeziehung aktueller Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen
  • mehrere Jahrzehnte Erfahrung
  • kompetente außergerichtliche Verhandlungsführung
  • erfolgsorientierte Prozessbegleitung
  • wirtschaftsmediatorische Betreuung
Wird die gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, handelt es sich um eine fristlose Kündigung. In diesem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren, sondern umgehend mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie eingehend, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen, und Erfolgsaussichten ein juristisches Vorgehen gegen Ihren Arbeitgeber hat. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, mit der ein möglichst gutes Ergebnis, im besten Falle die Weiterbeschäftigung, erzielt wird.
Meinolf Nierhof- Frankfurt
Meinolf Nierhof, Inhaber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)
Kontakt

Telefon: +49 69 300 952 24
Telefax: +49 69 300 952 55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

“Wenn man auf kleine Vorteile aus ist, so bringt man kein großes Werk zustande.“
Konfuzius, Philosoph

Außerordentliche Kündigung- Frankfurt

Außerordentliche Kündigung: Unterschied zur ordentlichen Kündigung

Die fristlose Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet, in Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden. Für den Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung in der Regel eine Sperrzeit zur Folge, in der er kein Arbeitslosengeld gezahlt bekommt. Es ist somit in zweifacher Hinsicht sinnvoll, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen. Nehmen Sie am besten sofort mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, denn wir haben die nötige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in dieser Situation hilfreich zur Seite zu stehen.

Die Experten in unserer Anwaltskanzlei beraten und vertreten Sie in folgenden Fällen:

"Wer immer auf sein Recht pocht, wird es bald durchlöchern."
John Steinbeck, Autor

Betriebsbedingte Kündigung- Frankfurt

Betriebsbedingte Kündigung: Gibt es Gründe für eine Unwirksamkeit?

Eine betriebsbedingte Kündigung darf ein Arbeitgeber dann aussprechen, wenn er den Arbeitnehmer aufgrund von Sachverhalten, die aus der Betriebstätigkeit resultieren, nicht weiterbeschäftigen kann. Umsatzeinbußen sind unter anderem Gründe, aus denen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Um die Rechtsmäßigkeit dieser Kündigung zu prüfen, muss man die Gründe beleuchten. Dies sollte durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt erfolgen, der über die nötige Erfahrung und Expertise verfügt. In vielen Fällen hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg oder führt nach Risikoabwägung des Arbeitgebers zu einer angemessenen Abfindung.

Verhaltensbedingte Kündigung: Wann rechtfertigt das Verhalten eine Kündigung?

Verstößt der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn alle anderen disziplinarischen Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Einer verhaltensbedingten, fristlosen Kündigung geht in der Regel eine rechtmäßige Abmahnung voraus. Wir überprüfen somit zunächst, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und selbstverständlich hinterfragen wir auch kritisch, ob ein derart drastisches Fehlverhalten vorliegt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht mandatieren, um gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen, weil diese stets eine Sperrzeit zur Folge hat. Wir werden gemeinsam mit Ihnen eine Strategie entwickeln, um festzulegen, welche Vorgehensweise den größten Erfolg verspricht, und uns bemühen, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und im Idealfall in einen wirtschaftlichen Vorteil umzuwandeln. Für Ihre weitere Berufslaufbahn ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn die verhaltensbedingte Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag ersetzt wird.
Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten?

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