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Kanzlei Meinolf Nierhof | 65929 Frankfurt/M.-Höchst | T (069) 30 09 52 - 0

Abfindung: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der perfekte Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Abfindung auszuhandeln oder eine bereits bestehende Abfindung nachzuverhandeln. Nutzen Sie unsere professionelle Vertretung, damit Sie Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen können und vor finanziellem Schaden bewahrt werden.
Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise eines Anwalts für Arbeitsrecht:
  • jahrelange Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern, Managern und Geschäftsführern
  • hervorragendes Verhandlungsgeschick (Zusatzausbildung Verhandlungstechniken)
  • Wirtschaftsmediator (Spezialausbildung Verhandlungsführung)
  • umfassende Rechtsberatung
  • Interessensvertretung im Prozess
  • professionelle Betreuung der Mandanten
Die Verhandlung zur Festlegung der Höhe einer Abfindung beginnt meistens so: Der Arbeitgeber möchte in der Regel überhaupt keine Abfindung zahlen und der Arbeitnehmer am liebsten eine Abfindung in Millionenhöhe erhalten. Einigen werden sich die Parteien auf einen Betrag, der für jeden nach seiner subjektiven Einschätzung die Risiken widerspiegelt beziehungsweise wirtschaftlich ist. Unsere Aufgabe ist es, dies darzustellen und dabei das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Meinolf Nierhof- Frankfurt
Meinolf Nierhof, Inhaber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)

Kontakt


Telefon: +49 69 300 952 24
Telefax: +49 69 300 952 55
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„Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden.“
Alexander Solschenizyn, Schriftsteller
Abfindung für Arbeitnehmer- Frankfurt

Abfindung für Arbeitnehmer

Eine Abfindung ist eine vertraglich vereinbarte außerordentliche Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den „Verlust des sozialen Besitzstandes“ erbringt. Kein Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer gezwungen werden. Die Durchsetzung einer Abfindung, insbesondere auch deren Höhe, resultiert meist aus dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmervertreters. Ein geschickter Verhandlungsführer zeigt dem Arbeitgeber seine möglichen Risiken auf, wodurch diesem die Zahlung einer Abfindung als wirtschaftlich vorteilhafter erscheint.
Im Rahmen unserer Vertretung Ihrer Interessen schließen wir Überlegungen zu folgenden Bereichen ein:
Wenn wir als Rechtsberater eine Verhandlung hinsichtlich der Abfindung vorbereiten, beziehen wir nicht nur die Sach- und Rechtslage mit ein, sondern beleuchten das Arbeitsverhältnis unter allen möglichen Gesichtspunkten. Durch unseren sorgfältigen Blick ist es möglich, der Gegenseite die Risiken aufzuzeigen und diese so zu einem Umdenken zu bewegen. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, entwickeln Lösungskonzepte, so dass Sie Ihre Position besser darstellen können. Bei Abfindungs- und Aufhebungsverhandlungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutz-Verfahrens verhandeln wir für Sie. Wir prüfen und erstellen den Aufhebungs- oder Vergleichsvertrag, der Ihr persönliches Interesse umfassend berücksichtigt.

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi

Abfindung für Geschäftsführer

Steht in einer GmbH die Kündigung des Geschäftsführers im Raum oder wurde sie bereits ausgesprochen, sind Gesellschafter wie auch scheidender Geschäftsführer in der Regel um eine schnelle Abwicklung bemüht. Auf der einen Seite möchten die Gesellschafter schnell Klarheit über die noch zu leistenden Zahlungen. Außerdem möchte sie nicht den Beginn der Tätigkeit eines Nachfolgers durch einen Konflikt mit dem zu kündigenden Geschäftsführer belasten. Auf der anderen Seite hat der Geschäftsführer ein Interesse daran, für den Verlust des Geschäftsführervertrags eine möglichst hohe finanzielle Entschädigung, eine Abfindung, zu erhalten.
Um langwierige und mitunter teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet sich häufig ein Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer an. Wir werden Ihnen die möglichen Strategien bei einer ausführlichen Arbeitsrecht Beratung darlegen und Ihren Dienstvertrag ausführlich prüfen.Unter keinen Umständen sollte sich ein Geschäftsführer zu einer überstürzten Regelung drängen lassen.

Abfindung für Manager

Auch bei der Abfindung für Manager gibt es einen großen Spielraum und es kommt ganz entscheidend auf die Verhandlungsführung an, ob der Abschied finanziell erfolgreich gestaltet werden kann. Häufig wollen Manager von sich aus das Unternehmen verlassen, weil die Aufstiegschancen ausgereizt sind, bessere Angebote locken oder einfach der Wunsch nach einem Wechsel immer stärker wird. In diesem Fall können wir Ihnen dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Die Kunst ist, dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass das Ausscheiden des Managers wirtschaftliche Vorteile für ihn hat. Je stärker dieser Gedanke in ihm aufkeimt, desto höher ist die Abfindung, die er bereit ist, zu zahlen.
Mit der Rechtsberatung eines kompetenten Anwalts für Arbeitsrecht steigen die Chancen, finanziell gestärkt in die Zukunft zu gehen. Nutzen Sie diesen Vorteil für sich!
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Abfindung für Arbeitnehmer- Frankfurt

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