Die Arbeitsrechtskanzlei Nierhof hat ihren Ursprung in einer Frankfurter Sozietät, die bereits 1947 unweit der unseres heutigen Standortes gegründet worden war. Herr Rechtsanwalt Nierhof war als Partner dieser Sozietät von 1996 – 2001 für die Dezernate Arbeitsrecht und Familienrecht zuständig. Im Jahr 2001 wurde die Sozietät aufgespaltet. Seit dem Jahre 2002 firmiert die Sozietät unter dem Namen Arbeitsrechtskanzlei Nierhof. Seit diesem Zeitpunkt werden mit einigen wenigen Ausnahmen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet, sodass wir uns als Fachboutique für Arbeitsrecht verstehen.
Wir sehen uns als Arbeitsrechtsboutique, da wir Deutschlandweit zu den wenigen Rechtsanwaltskanzleien gehören, die sich ausschließlich auf das ARBEITSRECHTspezialisiert haben.
Wir haben nicht nur erkannt, sondern umgesetzt, dass eine Perfektion im Rechtsgebiet ARBEITSRECHT nur durch eine Spezialisierung ausschließlich auf dieses Gebiet erreicht werden kann.. Nur so können wir höchste fachliche Qualität, Kreativität garantieren. In arbeitsrechtlichen Mandaten kommt es bei der Durchsetzung der Interessen sowohl eines Arbeitgebers, Arbeitnehmers oder auch Organs (Geschäftsführer) auf gute Vorbereitung und auch Kreativität an, sodass wir einen gesteigerten Wert auf eine individuelle Betreuung und Vorbereitung legen, da wir die Ziele unserer Mandanten und nicht unsere Ziele durchzusetzen haben.
Das bestmögliche Ergebnis der uns übertragenen Mandate erzielen wir neben unserer jahrzehntelanger Erfahrung sowie unserer Beharrlichkeit aufgrund unserer Verhandlungsführungen. Unsere Kreativität resultiert aus dem immer größer werdenden Fundus an arbeitsrechtlichen Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebermandanten, insbesondere jedoch aus den Erfahrungen als Wirtschaftsmediator.
Wir wissen, dass jeder Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine schnelle Lösung präferiert.
Wir wissen auch, dass die angelernten Verhandlungstechniken (Arbeitgeber bietet immer das geringstmögliche und Arbeitnehmerfordert immer das höchstmögliche) eine schnelle befriedende Lösung verhindert.
Hier kommen wir ins Spiel, denn Erfahrung, eine gute Vorbereitung und ein auf die Bedürfnisse ausgerichteter Plan = ERFOLG.
Mehr zum Arbeitsrecht
Wenn Wissen und Erfahrung ihre volle Wirkung entfalten soll kommt es auf die Verhandlungsführung an.
Wir wissen alle, dass es dem Arbeitgeber in keinem Fall auf die rechtliche Situation und dem Arbeitnehmer nur selten auf die rechtliche Situation ankommt.
Der Arbeitgeber kommt zu mir und bittet mich die Kündigung von Herrn “Mein Chef mag mich nicht mehr” irgendwie vorzubereiten.
Der Arbeitgeber kommt zu mir und bittet mich ihn bei der Durchsetzung einer Abfindung zu beraten, da er ausscheiden möchte um eine bessere Position anzunehmen.
Objektive Gründe gibt es in beiden Fällen nicht und trotzdem finden die Parteien oft eine Lösung, da es den Parteien in der Regel nicht auf die Klärung einer Rechtsfrage, sondern schlicht und einfach um eine wirtschaftliche Lösung geht.
Das beide Parteien ein Angebot als akzeptabel ansehen ist unser Talent. Das Mandanten uns gegenüber (freundschaftlich) erklären, dass wir für die kurze Zeit zwischen Beauftragung und Lösung doch eine stattliche Rechnung stellen, sie jedoch zwischenzeitlich verstehen warum freut uns und bestätigt uns in unserer Arbeit.
Denn wir legen den Schwerpunkt auf gute Vorbereitung und weniger auf die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes, da wir Spezialisten den Ausgang des Verfahrens in der Regel kennen (Auch wenn wir das Gegenteil behaupten) und keine der Parteien 2-5 Jahre abwarten möchte bis die Rechtsfrage letztinstanzlich geklärt ist.
Das Arbeitsrecht ist eines der beiden Fachgebiete in dem wir tätig sind. Wir sind eine vorwiegend auf Arbeitnehmer ausgerichtete Kanzlei. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, unserer Spezialisierungen, einer Spezialausbildung in den gängigen Verhandlungstechniken, sowie im Konfliktmanagement handeln wir zielgerichtet und können unsere Mandanten gerichtlich als auch außergerichtlich bestmöglich vertreten.
Der klassische Fall: Ein Arbeitnehmer wurde betriebsbedingt gekündigt
So geschieht es heutzutage vielfach: Der Arbeitgeber kündigt das langjährig bestehende Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters mit der Begründung, im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier gefragt. Ein solches Ereignis, im Beispiel eine so genannte betriebsbedingte Kündigung, ist für den Arbeitnehmer von existentieller Tragweite. Denn mit Ablauf der Kündigungsfrist reduziert sich das bisherige Einkommen des Arbeitnehmers drastisch, vor allem wenn er nicht zeitnah eine neue Tätigkeit in Aussicht hat. Durch die Verschärfung der Lage auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt birgt eine Kündigung manchmal die Gefahr des sozialen Abstiegs und kann Existenzängste verursachen. Eine schnelle und professionelle Reaktion sowie das Wissen über die geltende Rechtslage ist in einer solchen Situation das oberste Gebot. Unsere fachkundige Kanzlei hilft Ihnen, Ruhe zu bewahren, und ohne Verzögerung mit den richtigen Schritten zu reagieren. Nicht jede Kündigung muss automatisch das „Aus“ bedeuten. In manchen Fällen sind Kündigungen sogar ungültig. Nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung reagieren. Diese Frist sollten Sie keinesfalls versäumen sondern sich rechtzeitig an uns wenden.
Wir decken das Arbeitsrecht thematisch komplett ab
Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Manager, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen. Wir gestalten für Sie Aufhebungsverträge und führen die hiermit einhergehenden Vertragsverhandlungen. Wir beraten und vertreten Sie bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen.
Wir beraten Sie bei der Prävention
Kündigung, Widerspruch, Rechtstreit: Es ist sicherlich in vielen Fällen angenehmer, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Denn manchmal kann eine Kündigung auch abgewendet werden, bevor sie ausgesprochen wurde. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr einer erwarteten Kündigung und bei den Vorbereitungen angesichts einer noch auszusprechenden Kündigung.
Hat die Kündigung bereits stattgefunden, so nehmen wir Ihre gerichtlichen Interessen in Kündigungsschutzverfahren und Leistungsklagen wahr, ebenso wie wir Sie gern bei Streitigkeiten über Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen vertreten.
Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir wirken mit bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung in Einigungsstellenverfahren, sowie in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren.
Wir schulen Sie im Arbeitsrecht
Fachliches Know How auch im Bereich des Arbeitsrechts kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil sein. Um Entscheidungsträgern fundierte Kenntnisse zu vermitteln, bieten wir für Ihr Unternehmen individuell abgestimmte Inhouse-Seminare an.
Fachanwalt Arbeitsrecht :: Tätigkeitsschwerpunkt :: Individualarbeitsrecht
• Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
• Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
• Abberufung von der Geschäftsführung
• Kündigung
• Einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen
• Abwehr einer erwarteten Kündigung
• Gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
• Leistungsklagen
• Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen
• Probleme bei einer Entsendung (Expatriate)
Fachanwalt Arbeitsrecht :: Tätigkeitsschwerpunkt :: Kollektives Arbeitsrecht
• Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
• Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
• Vertretung in Einigungsstellenverfahren
• Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
Fachanwalt Arbeitsrecht :: Tätigkeitsschwerpunkt :: Seminare
Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verhandlungsführung durch Wirtschaftsmediator
Über 20 Jahre Erfahrung
Spezialisiert auf Arbeitnehmer, Manager, Geschäftsführer, Betriebsräte
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