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Kanzlei Meinolf Nierhof | 65929 Frankfurt/M.-Höchst | T (069) 30 09 52 - 0

Anwalt für Arbeitsrecht: optimale Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen in Wiesbaden

Ein renommierter Anwalt für Arbeitsrecht ist der perfekte Ansprechpartner, wenn Sie die Unterstützung bei einem juristischen Problem im Berufsalltag in Wiesbaden benötigen. In unserer Kanzlei finden Sie den passenden Experten, der Ihre Interessen verlässlich vertritt.
In unserer renommierten Anwaltskanzlei steht das komplizierte Rechtsgebiet des Arbeitsrechts im Mittelpunkt. Wir fokussieren uns in der Kanzlei vollständig darauf, dieses Rechtsgebiet optimal zu bearbeiten und können Ihnen deshalb eine hervorragende fachliche Qualität bieten. Diese Qualität resultiert aus einer optimalen Qualifikation, der individuellen Beratung und der Fähigkeit, kreative Lösungsansätze zu finden. Bei allen juristischen Problemen im Berufsleben ist ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht Ihr zuverlässiger Partner, der dafür sorgt, dass Ihre berechtigten Ansprüche in Wiesbaden durchgesetzt werden.
Profitieren Sie von der Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Wiesbaden:
  • hervorragende Expertise durch Spezialisierung
  • mehrere Jahrzehnte Erfahrung in Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht
  • Zusammenschluss bestens qualifizierter Fachanwälte
  • professionelle außergerichtliche Verhandlungsführung
  • Erarbeitung erfolgsorientierter Strategien für Gerichtsprozesse

Erfahren Sie mehr über uns


Fachkanzlei für Arbeitsrecht

Die Ar­beits­rechts­kanz­lei Nier­hof hat ih­ren Ur­sprung in ei­ner Frank­fur­ter So­zie­tät, die be­reits 1947 un­weit der un­se­res heu­ti­gen Stand­or­tes ge­grün­det wor­den war. Herr Rechts­an­walt Nier­hof war als Part­ner die­ser So­zie­tät von 1996 – 2001 für die De­zer­na­te Ar­beits­recht und Fa­mi­li­en­recht zu­stän­dig. Im Jahr 2001 wur­de die So­zie­tät auf­ge­spal­tet. Seit dem Jah­re 2002 fir­miert die So­zie­tät un­ter dem Na­men Ar­beits­rechts­kanz­lei Nier­hof. Seit die­sem Zeit­punkt wer­den mit ei­ni­gen we­ni­gen Aus­nah­men aus­schließ­lich ar­beits­recht­li­che Man­da­te be­ar­bei­tet, so­dass wir uns als Fach­bou­tique für Ar­beits­recht ver­ste­hen.

Unsere Erfahrung = Ihr Erfolg

Ar­beits­rechts­bou­tique Nier­hof

Wir se­hen uns als Ar­beits­rechts­bou­tique, da wir Deutsch­land­weit zu den we­ni­gen Rechts­an­walts­kanz­lei­en ge­hö­ren, die sich aus­schließ­lich auf das AR­BEITS­RECHTspe­zia­li­siert ha­ben.

Wir ha­ben nicht nur er­kannt, son­dern um­ge­setzt, dass ei­ne Per­fek­ti­on im Rechts­ge­biet AR­BEITS­RECHT nur durch ei­ne Spe­zia­li­sie­rung aus­schließ­lich auf die­ses Ge­biet er­reicht wer­den kann.. Nur so kön­nen wir höchs­te fach­li­che Qua­li­tät, Krea­ti­vi­tät ga­ran­tie­ren. In ar­beits­recht­li­chen Man­da­ten kommt es bei der Durch­set­zung der In­ter­es­sen so­wohl ei­nes Ar­beit­ge­bers, Ar­beit­neh­mers oder auch Or­gans (Ge­schäfts­füh­rer) auf gu­te Vor­be­rei­tung und auch Krea­ti­vi­tät an, so­dass wir ei­nen ge­stei­ger­ten Wert auf ei­ne in­di­vi­du­el­le Be­treu­ung und Vor­be­rei­tung le­gen, da wir die Zie­le un­se­rer Man­dan­ten und nicht un­se­re Zie­le durch­zu­set­zen ha­ben.

Das best­mög­li­che Er­geb­nis der uns über­tra­ge­nen Man­da­te er­zie­len wir ne­ben un­se­rer jahr­zehn­te­lan­ger Er­fah­rung so­wie un­se­rer Be­harr­lich­keit auf­grund un­se­rer Ver­hand­lungs­füh­run­gen. Un­se­re Krea­ti­vi­tät re­sul­tiert aus dem im­mer grö­ßer wer­den­den Fun­dus an ar­beits­recht­li­chen Ar­beit­neh­mer- als auch Ar­beit­ge­ber­man­dan­ten, ins­be­son­de­re je­doch aus den Er­fah­run­gen als Wirt­schafts­me­dia­tor.

Wir wis­sen, dass je­der Ar­beit­ge­ber aber auch Ar­beit­neh­mer bei ar­beits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ei­ne schnel­le Lö­sung prä­fe­riert. 
Wir wis­sen auch, dass die an­ge­lern­ten Ver­hand­lungs­tech­ni­ken (Ar­beit­ge­ber bie­tet im­mer das ge­ringst­mög­li­che und Ar­beit­neh­mer­for­dert im­mer das höchst­mög­li­che) ei­ne schnel­le be­frie­den­de Lö­sung ver­hin­dert. 
Hier kom­men wir ins Spiel, denn Er­fah­rung, ei­ne gu­te Vor­be­rei­tung und ein auf die Be­dürf­nis­se aus­ge­rich­te­ter Plan = ER­FOLG.

Mehr zum Ar­beits­recht

Wir sind anders

Wenn Wis­sen und Er­fah­rung ih­re vol­le Wir­kung ent­fal­ten soll kommt es auf die Ver­hand­lungs­füh­rung an. 
Wir wis­sen al­le, dass es dem Ar­beit­ge­ber in kei­nem Fall auf die recht­li­che Si­tua­ti­on und dem Ar­beit­neh­mer nur sel­ten auf die recht­li­che Si­tua­ti­on an­kommt.

Der Ar­beit­ge­ber kommt zu mir und bit­tet mich die Kün­di­gung von Herrn “Mein Chef mag mich nicht mehr” ir­gend­wie vor­zu­be­rei­ten. 
Der Ar­beit­ge­ber kommt zu mir und bit­tet mich ihn bei der Durch­set­zung ei­ner Ab­fin­dung zu be­ra­ten, da er aus­schei­den möch­te um ei­ne bes­se­re Po­si­ti­on an­zu­neh­men.
Ob­jek­ti­ve Grün­de gibt es in bei­den Fäl­len nicht und trotz­dem fin­den die Par­tei­en oft ei­ne Lö­sung, da es den Par­tei­en in der Re­gel nicht auf die Klä­rung ei­ner Rechts­fra­ge, son­dern schlicht und ein­fach um ei­ne wirt­schaft­li­che Lö­sung geht.

Das bei­de Par­tei­en ein An­ge­bot als ak­zep­ta­bel an­se­hen ist un­ser Ta­lent. Das Man­dan­ten uns ge­gen­über (freund­schaft­lich) er­klä­ren, dass wir für die kur­ze Zeit zwi­schen Be­auf­tra­gung und Lö­sung doch ei­ne statt­li­che Rech­nung stel­len, sie je­doch zwi­schen­zeit­lich ver­ste­hen war­um freut uns und be­stä­tigt uns in un­se­rer Ar­beit.

Denn wir le­gen den Schwer­punkt auf gu­te Vor­be­rei­tung und we­ni­ger auf die recht­li­che Wür­di­gung des Sach­ver­hal­tes, da wir Spe­zia­lis­ten den Aus­gang des Ver­fah­rens in der Re­gel ken­nen (Auch wenn wir das Ge­gen­teil be­haup­ten) und kei­ne der Par­tei­en 2-5 Jah­re ab­war­ten möch­te bis die Rechts­fra­ge letzt­in­stanz­lich ge­klärt ist.

Der klassische Fall

Fach­an­walt Ar­beits­recht

Das Ar­beits­recht ist ei­nes der bei­den Fach­ge­bie­te in dem wir tä­tig sind. Wir sind ei­ne vor­wie­gend auf Ar­beit­neh­mer aus­ge­rich­te­te Kanz­lei. Auf­grund un­se­rer lang­jäh­ri­gen Er­fah­run­gen, un­se­rer Spe­zia­li­sie­run­gen, ei­ner Spe­zi­al­aus­bil­dung in den gän­gi­gen Ver­hand­lungs­tech­ni­ken, so­wie im Kon­flikt­ma­nage­ment han­deln wir ziel­ge­rich­tet und kön­nen un­se­re Man­dan­ten ge­richt­lich als auch au­ßer­ge­richt­lich best­mög­lich ver­tre­ten.

Der klas­si­sche Fall: Ein Ar­beit­neh­mer wur­de be­triebs­be­dingt ge­kün­digt
So ge­schieht es heut­zu­ta­ge viel­fach: Der Ar­beit­ge­ber kün­digt das lang­jäh­rig be­ste­hen­de Ar­beits­ver­hält­nis ei­nes Mit­ar­bei­ters mit der Be­grün­dung, im Rah­men ei­ner be­trieb­li­chen Um­or­ga­ni­sa­ti­on fal­le des­sen Ar­beits­platz er­satz­los weg. Ein Fach­an­walt für Ar­beits­recht ist hier ge­fragt. Ein sol­ches Er­eig­nis, im Bei­spiel ei­ne so ge­nann­te be­triebs­be­ding­te Kün­di­gung, ist für den Ar­beit­neh­mer von exis­ten­ti­el­ler Trag­wei­te. Denn mit Ab­lauf der Kün­di­gungs­frist re­du­ziert sich das bis­he­ri­ge Ein­kom­men des Ar­beit­neh­mers dras­tisch, vor al­lem wenn er nicht zeit­nah ei­ne neue Tä­tig­keit in Aus­sicht hat. Durch die Ver­schär­fung der La­ge auf dem deut­schen und eu­ro­päi­schen Ar­beits­markt birgt ei­ne Kün­di­gung manch­mal die Ge­fahr des so­zia­len Ab­stiegs und kann Exis­tenz­ängs­te ver­ur­sa­chen. Ei­ne schnel­le und pro­fes­sio­nel­le Re­ak­ti­on so­wie das Wis­sen über die gel­ten­de Rechts­la­ge ist in ei­ner sol­chen Si­tua­ti­on das obers­te Ge­bot. Un­se­re fach­kun­di­ge Kanz­lei hilft Ih­nen, Ru­he zu be­wah­ren, und oh­ne Ver­zö­ge­rung mit den rich­ti­gen Schrit­ten zu re­agie­ren. Nicht je­de Kün­di­gung muss au­to­ma­tisch das „Aus“ be­deu­ten. In man­chen Fäl­len sind Kün­di­gun­gen so­gar un­gül­tig. Nach dem Wil­len des Ge­setz­ge­bers je­doch muss der Ar­beit­neh­mer in­ner­halb von drei Wo­chen nach Zu­gang ei­ner Kün­di­gung re­agie­ren. Die­se Frist soll­ten Sie kei­nes­falls ver­säu­men son­dern sich recht­zei­tig an uns wen­den.

Wir de­cken das Ar­beits­recht the­ma­tisch kom­plett ab
Un­se­re Tä­tig­kei­ten um­fas­sen das ge­sam­te Spek­trum des Ar­beits­rechts. Im In­di­vi­dual­ar­beits­recht be­ra­ten und ver­tre­ten wir Ge­schäfts­füh­rer, Ma­na­ger, lei­ten­de An­ge­stell­te so­wie Ar­beit­neh­mer. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Ge­stal­tung, Än­de­rung und Be­en­di­gung von Ar­beits­ver­trä­gen und Dienst­ver­trä­gen von Or­gan­ver­tre­tern ju­ris­ti­scher Per­so­nen. Wir ge­stal­ten für Sie Auf­he­bungs­ver­trä­ge und füh­ren die hier­mit ein­her­ge­hen­den Ver­trags­ver­hand­lun­gen. Wir be­ra­ten und ver­tre­ten Sie bei Ab­be­ru­fung, Kün­di­gung oder ein­ver­nehm­li­cher Be­en­di­gung von An­stel­lungs­ver­trä­gen.

Wir be­ra­ten Sie bei der Prä­ven­ti­on
Kün­di­gung, Wi­der­spruch, Recht­streit: Es ist si­cher­lich in vie­len Fäl­len an­ge­neh­mer, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Denn manch­mal kann ei­ne Kün­di­gung auch ab­ge­wen­det wer­den, be­vor sie aus­ge­spro­chen wur­de. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Ab­wehr ei­ner er­war­te­ten Kün­di­gung und bei den Vor­be­rei­tun­gen an­ge­sichts ei­ner noch aus­zu­spre­chen­den Kün­di­gung.

Hat die Kün­di­gung be­reits statt­ge­fun­den, so neh­men wir Ih­re ge­richt­li­chen In­ter­es­sen in Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren und Leis­tungs­kla­gen wahr, eben­so wie wir Sie gern bei Strei­tig­kei­ten über Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Pro­vi­sio­nen und Tan­tie­men ver­tre­ten.

Im kol­lek­ti­ven Ar­beits­recht ver­tre­ten wir Be­triebs­rä­te in al­len Fra­gen der be­trieb­li­chen Mit­be­stim­mung. Wir wir­ken mit bei In­ter­es­sen­aus­gleichs- und So­zi­al­plan­ver­hand­lun­gen bis hin zur Über­nah­me der Ver­tre­tung in Ei­ni­gungs­stel­len­ver­fah­ren, so­wie in ar­beits­recht­li­chen Be­schluss­ver­fah­ren.

Wir schu­len Sie im Ar­beits­recht
Fach­li­ches Know How auch im Be­reich des Ar­beits­rechts kann ein nicht zu un­ter­schät­zen­der Wett­be­werbs­vor­teil sein. Um Ent­schei­dungs­trä­gern fun­dier­te Kennt­nis­se zu ver­mit­teln, bie­ten wir für Ihr Un­ter­neh­men in­di­vi­du­ell ab­ge­stimm­te In­hou­se-Se­mi­na­re an.

Fach­an­walt Ar­beits­recht :: Tä­tig­keits­schwer­punkt :: In­di­vi­dual­ar­beits­recht
• Ge­stal­tung, Än­de­rung und Be­en­di­gung von Ar­beits- und Dienst­ver­trä­gen
• Ge­stal­tung und Ver­hand­lung von Auf­he­bungs­ver­trä­gen
• Ab­be­ru­fung von der Ge­schäfts­füh­rung
• Kün­di­gung
• Ein­ver­nehm­li­che Be­en­di­gung von An­stel­lungs­ver­trä­gen
• Ab­wehr ei­ner er­war­te­ten Kün­di­gung
• Ge­richt­li­che In­ter­es­sen­wahr­neh­mung in Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren
• Leis­tungs­kla­gen
• Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Bo­nus, Pro­vi­sio­nen und Tan­tie­men
• Pro­ble­me bei ei­ner Ent­sen­dung (Ex­pa­tria­te)
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Ihre Vorteile


  • Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Verhandlungsführung durch Wirtschaftsmediator

  • Über 20 Jahre Erfahrung

  • Spezialisiert auf Arbeitnehmer, Manager, Geschäftsführer, Betriebsräte

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Telefon: +49 69 300 952 24
Telefax: +49 69 300 952 55
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„Für seine Arbeit muss man Zustimmung suchen, aber niemals Beifall.“
Charles-Louis de Montesquieu, Philosoph

Was zeichnet einen erfolgreichen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus?

Erfolg ist nichts, was einfach erreicht wird. Damit wir Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich vertreten können, benötigen wir ein Team aus Rechtsanwälten, das über eine optimale Qualifikation und langjährige Erfahrung verfügt. Darüber hinaus sollte ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sein Fachgebiet so gut beherrschen, dass er immer wieder kreative Ideen generiert, um Ihre individuellen Interessen durchzusetzen. Selbstverständlich gehören auch Engagement und Begeisterung zu den Attributen eines erfolgreichen Rechtsanwalts. Jeder Anwalt unserer Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und bietet Ihnen in Wiesbaden somit eine hervorragende Beratungsqualität. Darüber hinaus verfügt der Fachanwalt, der Ihr Mandat übernimmt, über eine zusätzliche Ausbildung zu den am häufigsten genutzten Verhandlungstechniken.

Kommen Sie zur Arbeitsrecht Beratung, wenn Sie die Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen, weil Sie in Wiesbaden mit folgenden Themen konfrontiert werden:>

  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Freistellung/Beschäftigungspflicht
  • Bonus/Provision/Tantieme
  • Einigungsstelle
  • Elternzeit und Elternteilzeit
  • Teilzeit
  • Interessenausgleich

„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“
Henry Ford, Unternehmer

Anwaltskanzlei mit umfassendem Netzwerk

Um Ihre Ziele durchzusetzen, greifen wir bei Bedarf auf ein Netzwerk an kompetenten Kooperationspartnern zurück. Der damit einhergehende intensive fachliche Austausch und die Kooperationen ermöglichen uns, in unserer Anwaltskanzlei eine Mandatsbearbeitung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Dank dieses Netzwerks können wir nicht nur die Kapazität unserer Anwaltskanzlei erweitern, sondern außerdem angrenzende Fachfragen, beispielsweise aus den Bereichen Steuerrecht und Strafrecht, zuverlässig und zeitnah für Sie klären. Sie finden somit für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in unserer Kanzlei den passenden Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Interessen in Wiesbaden optimal vertritt.

Welche Vorteile bietet Ihnen ein Fachanwalt?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden oder andernorts hat sich explizit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Somit bietet ein Fachanwalt Ihnen die beste Expertise und kennt sich im Bereich des Arbeitsrechts auch mit den Details der Gesetzgebung und der aktuellsten Rechtsprechung bestens aus. Unsere Kanzlei ist vollständig darauf spezialisiert, arbeitsrechtliche Mandate zu übernehmen, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass der Anwalt für Arbeitsrecht über das Plus an Wissen und Erfahrung verfügt, dass bei der Vertretung Ihrer Rechte in Wiesbaden den entscheidenden Unterschied ausmacht. Vertrauen Sie der erfolgreichen Kombination aus Expertise, Erfahrung und Engagement und nehmen Sie noch heute mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, wenn Sie die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht benötigen.

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